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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Burg Rabenstein Event GmbH

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über

  • die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Tagungs-, Bankett- und Veranstaltungsräumen, Außenanlagen sowie Parkplatzflächen der Burg Rabenstein Event GmbH (nachfolgend „BRE“ genannt) zur Übernachtung oder Durchführung von Veranstaltungen sowie allen damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der BRE. (Ziffer A).
  • den Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen sowie Lieferung weiterer Waren der Burg Rabenstein Event GmbH (nachfolgend „BRE“ genannt), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend Kunde genannt) mit der BRE abschließt (Ziffer B).

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.


Ziffer A

  1. Vertragsabschluss
    1. Vertragspartner sind die BRE und der Auftraggeber (Gast, Firma, Veranstalter). Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Auftraggebers durch die BRE zustande. Der Auftraggeber erhält von der BRE eine schriftliche Bestätigung. Sofern dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war, gilt der Vertrag mit der Bereitstellung als abgeschlossen.
    2. Der Auftraggeber haftet auch im Falle einer Bestellung für Dritte (z.B. als Vermittler) mit diesem gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Auftraggeber verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast/Dritten weiterzuleiten.
    3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Kostümveranstaltungen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BRE.
  2. Leistungen, Preise, Bezahlung, Aufrechnung
    1. Die BRE ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an die BRE zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Auftraggeber direkt oder über die BRE beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der BRE verauslagt werden.
    3. Die vereinbarten Preise schließen, wenn nicht gesondert ausgewiesen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der BRE allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens um 10%, anheben.
    4. Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Räumlichkeiten, der Leistungen der BRE oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die BRE dem zustimmt.
    5. Rechnungen der BRE sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens drei Tage nach Versendung als dem Vertragspartner zugegangen, sofern kein früherer Zugang durch die BRE oder späterer Zugang durch den Vertragspartner nachgewiesen werden kann. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
    6. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Gebühr von 10,00 € erhoben werden.
    7. Die BRE ist berechtigt bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die BRE ist ferner berechtigt, während der Dauer des Aufenthaltes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
  3. Rücktritt des Auftraggebers (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen der BRE (No show), Rücktritt der BRE
    1. Ein Rücktritt des Auftraggebers von dem mit der BRE geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in schriftlicher Form erfolgen. Erfolgt die Zustimmung zum Rücktritt nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn die vertragliche Leistung nicht in Anspruch genommen wird.
    2. Sofern zwischen der BRE und dem Auftraggeber ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Auftraggeber bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der BRE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der BRE ausübt. Maßgeblich für die Fristberechnung ist dabei der Eingang der Stornierung bei der BRE.
    3. Bei vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommenen Hotelzimmern hat die BRE die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die BRE die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der BRE pauschalieren: 
      • Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück und 70% für Halbpensionsarrangements zu zahlen.
        Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist
    4. Bei vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommenen Räumlichkeiten und in diesem Zusammenhang gebuchten Leistungen der BRE hat die BRE die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und die eingesparten Aufwendungen, abzüglich einer vereinbarten Bearbeitungsgebühr, anzurechnen. Werden die Zimmer und/oder Räumlichkeiten nicht anderweitig vermietet, so kann die BRE die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der BRE pauschalieren:
      • Tritt der Auftraggeber bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Anzahlung zu zahlen.
      • Tritt der Auftraggeber zwischen 89 und 11 Tagen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Auftraggeber verpflichtet, zuzüglich zur vereinbarten Anzahlung, 35% des entgangenen Speisenumsatzes zu zahlen.
      • Tritt der Auftraggeber unter 10 Tagen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Auftraggeber verpflichtet, zuzüglich zur vereinbarten Anzahlung, 80% des entgangenen Speisenumsatzes zu zahlen. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
      • Wurde eine Tagungspauschale vereinbart, so ist die BRE berechtigt, bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50%, bei einem späteren Zeitpunkt 80% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
    5. Die BRE empfiehlt bei allen Reisen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung, sowie eine Ausfallversicherung bei Veranstaltungen, um eventuell aufkommenden Stornogebühren vorzubeugen.
    6. Sofern dem Auftraggeber ein kostenfreies Rücktrittsrecht gem. 3.2. eingeräumt wurde, ist die BRE ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten.
    7. Wird eine gem. 2.7 vereinbarte Anzahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die BRE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    8. Ferner ist die BRE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere von der BRE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
      • Zimmer, Räume oder Veranstaltungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden, wesentlich kann dabei die Identität des Gastes/Auftraggebers, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
      • Die BRE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der BRE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der BRE zuzurechnen ist;
      • Der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist
      • Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt
      • Die BRE von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Auftraggeber fällige Forderungen der BRE nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb die Zahlungsansprüche der BRE gefährdet erscheinen
      • Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
    9. Die BRE hat den Auftraggeber über die Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
    10. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
    11. Im gesamten Gelände ist jede Art von Werbung, Verkauf und Verteilung von Waren nur mit vorheriger Zustimmung der BRE geduldet. Sofern der Vertragspartner beabsichtigt, für derartige Aktivitäten Werbung in öffentlichen Medien zu machen, bedarf es ebenfalls der vorherigen Zustimmung der BRE. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung der BRE und führt dies zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Interessen der BRE, so hat die BRE das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Die Zahlung des Mietpreises für die Räumlichkeiten und einer angemessenen Vergütung bleiben hiervon unberührt. Bei entsprechender Abmahnung steht der BRE auch das Recht zu, die Veranstaltung ohne Kostenersatz abzubrechen.
  4. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeiten
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der BRE bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
    2. Eine Änderung der veranschlagten und zu berechnenden Teilnehmerzahl um mehr als 5% nach Vertragsabschluss bedarf der Zustimmung der BRE.
    3. Die endgültige Teilnehmerzahl sowie die Ausstattung und Bestuhlung muss spätestens 10 Tage vor Veranstaltung mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten.
    4. Bei der Berechnung für Leistungen, die die BRE nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (z.B. Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung, soweit dies von der BRE geleistet werden kann, die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmer um mehr als 5% ist die BRE berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% abzurechnen.
    5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der BRE die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die BRE die zusätzlich entstandenen Kosten der Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die BRE trifft ein Verschulden.
    6. Bei Veranstaltungen, die über 1:00 Uhr hinausgehen, kann die BRE, falls nicht anders schriftlich vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises berechnen.
  5. Bereitstellung, An- und Abreise
    1. Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sollten zugesagte Räume nicht zur Verfügung stehen, so ist die BRE verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
    2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Auftraggeber ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit der BRE schriftlich vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die BRE das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die BRE aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers werden hierdurch nicht begründet.
    4. Das Übernachten von Gästen außerhalb von Hotelzimmern im Freien, z.B. in Wohnmobilen, Wohnwägen oder Zelten, ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden pro Person 70% des Preises für eine Übernachtung im Doppelzimmer Standard in Rechnung gestellt.
    5. Die Belegung der Zimmer darf lediglich in Höhe der gebuchten Personenzahl erfolgen. Mehrbelegungen sind nicht zulässig und werden mit 70% des Preises für die Übernachtung im Doppelzimmer Standard in Rechnung gestellt.
  6. Mitbringen von Speisen und Getränken, Rauchverbot
    1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu einer Veranstaltung ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung der BRE gestattet. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten („Korkgeld“ bzw. „Tellergeld“) berechnet. Der Auftraggeber trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt die BRE insoweit von der Inanspruchnahme durch Dritte frei.
    2. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im Restaurant und Kaminzimmer ist nicht gestattet.
    3. In allen Räumen des Burg Rabenstein ist Rauchen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns die Berechnung des entstandenen Weitervermietungsausfalls vor. Wird in unseren Hotelzimmern inkl. Bad festgestellt, dass der Gast geraucht hat, werden 250,00 € in Rechnung gestellt. Der Gast wird auf das Rauchverbot bei Check In und durch Aufsteller im Zimmer hingewiesen.
  7. Foto- und Filmaufnahmen
    1. Die gewerbliche Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen der Burg, der Gutsschenke, der Sophienhöhle und des Außengeländes sowie der Innenräume bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der BRE.
  8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse, Dekorationen
    1. Soweit die BRE für den Auftraggeber auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die BRE von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
    2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Auftraggebers unter Nutzung des Stromnetzes der BRE bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der BRE gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit die BRE diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die BRE pauschal erfassen und berechnen.
    3. Der Auftraggeber ist mit Zustimmung der BRE berechtigt, eigene Telefon-, Fax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die BRE eine Anschlussgebühr verlangen.
    4. Störungen an von der BRE zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Ein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit die BRE die Störungen zu vertreten hat, allenfalls aber in Höhe der vereinbarten Anschluss- oder Leihgebühr.
  9. Mitbringen von Dekorationsmaterialien
    1. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die BRE ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die BRE berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Auftraggebers zu entfernen.
    2. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringung vorher mit der BRE abzustimmen. Jegliches Anbringen von Nägeln, Stahlstiften u. ä. in Wände, Decken und Holzverkleidungen, sowie Türen, Fußböden und Fenster ist strengstens untersagt.
    3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Auftraggeber dies, darf die BRE die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Auftraggebers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die BRE für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
  10. Haftung der BRE
    1. Die BRE haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Auftragsgebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die BRE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BRE beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der BRE beruhen. Einer Pflichtverletzung der BRE steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der BRE auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Durch eine kostenfreie Bereitstellung eines Stellplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der BRE besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierender Fahrzeuge und deren Inhalte, haftet die BRE nicht, soweit die BRE nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks bei der BRE geltend gemacht werden.
    3. Post und Warensendungen zu Händen des Auftraggebers, der Teilnehmer oder Besucher von Veranstaltungen und für diese bestimmte Nachrichten werden mit Sorgfalt behandelt. Die BRE übernimmt die Aufbewahrung und auf Wunsch, gegen entsprechende Vergütung, die Zustellung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
  11. Haftung für eingebrachte Sachen
    1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Gastes/Auftraggebers in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Die BRE übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der BRE. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
    2. Eine Verwahrung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Gast / Auftraggeber und BRE. Auch bei dieser Vereinbarung haftet die BRE nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und im Rahmen ihrer Versicherungsdeckung.
    3. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes / Auftraggebers innerhalb einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist nachgesandt. Danach werden zurückgelassene Gegenstände ohne Anspruch auf Ersatz beseitigt.
  12. Haftung des Auftraggebers für Schäden
    1. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Er übernimmt ausdrücklich jede Haftung für Personen- oder Sachschäden unter Berücksichtigung der Versammlungsstätten- und Veranstaltungsordnung.
    2. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung eventuell von den Teilnehmern oder Besuchern zusätzlich bestellter und verzehrter Speisen und Getränke, soweit deren Bezahlung anlässlich der Veranstaltung unterlassen wurde.


Ziffer B

 

  1. 1. Vertragsabschluss
    1. Vertragspartner sind die BRE und der Kunde.
    2. Bei telefonischer Bestellung oder Bestellung per E-Mail kommt der Vertrag durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die BRE zustande. Der Kunde erhält von der BRE eine schriftliche Bestätigung.
    3. Das Angebot für einen Vertragsabschluss im Ticketshop geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Bestell-Button“ angeklickt hat. Vor verbindlicher Abgabe des Angebotes über das Online-Bestellformular kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Erst mit Übersendung der Bestellnummer durch die BRE an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der BRE zustande. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der BRE versandten E-Mails empfangen werden können.
  2. Widerrufsrecht
    1. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit die BRE Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer II. 1. durch die BRE bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
    2. Für alle anderen Verträge mit Verbrauchern gilt das Folgende:
      • Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
      • Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
      • Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die BRE, Burg Rabenstein Event GmbH, Rabenstein 33, 95491 Ahorntal, 092020-9700440, Fax: 09202-970044 520, EMail: info@burg-rabenstein.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. eines mit der Post versandten Briefes, Telefaxes oder einer E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Verbraucher können dafür das unten aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
      • Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
      • Folgen des Widerrufs
        Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat die BRE ihm alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die von der BRE angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei der BRE eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die BRE dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die BRE kann die Rückzahlung verweigern, bis die BRE die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die BRE über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an die BRE zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
      • Muster-Widerrufsformular
        An Burg Rabenstein Event GmbH, Rabenstein 33, 95491 Ahorntal:
        Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
        folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
        Bestellt am (*)/erhalten am (*)
        Name des/der Verbraucher(s)
        Anschrift des/der Verbraucher(s)
        Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
        Datum
        (*) Unzutreffendes streichen.
  3. Preise, Zahlung, Zustellung
    1. Die vereinbarten Preise schließen, wenn nicht gesondert ausgewiesen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden im Angebot gesondert angegeben.
    2. Bestellung im Ticketshop:
      • Bei der Bestellung im Ticketshop werden Systemgebühren erhoben. Diese Gebühren werden dem Kunden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
      • Für Bestellungen über unseren Ticketshop werden drei Zahlungsverfahren angeboten: Kreditkartenzahlung, SEPA-Lastschrift und Paypal. Nachdem "Kreditkarte“ oder „SEPA-Lastschrift“ als Bezahlverfahren ausgewählt wurde, wird der Kunde auf die Bezahlseite von VR Payment weitergeleitet. Nachdem der Kunde „Paypal“ als Bezahlverfahren ausgewählt hat, wird er auf die Bezahlseite von PayPal weitergeleitet.
      • Die Lieferung der Eintrittskarten, Gutscheine oder anderer Waren im Ticketshop erfolgt nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Preise und Gebühren digital per E-Mail.
    3. Bestellung telefonisch oder per E-Mail
      • Für telefonische Bestellungen oder Bestellungen per E-Mail wird dem Kunden ein Zahlungslink per E-Mail zugesandt. Nach Öffnen des Zahlungslinks, stehen dem Kunden auf der Bezahlseite von VR Payment drei Zahlungsarten zur Verfügung, siehe Punkt 3.2.
      • Die Lieferung der Eintrittskarten, Gutscheine oder anderer Waren erfolgt durch die vom Kunden gewählte Versandart nach Vertragsabschluss, d. h. nach vollständiger Zahlung des Preises und der Gebühren, innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist.
  4. Einlösen von Gutscheinen
    1. Nur vollständig bezahlte Gutscheine erlangen Gültigkeit und können eingelöst werden.
    2. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr für die genannte Leistung einlösbar. Bis zum Ende des dritten Jahres nach Ausstellungsdatum wird der Gutschein in Höhe des gezahlten Betrags angerechnet. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins.
    3. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder von Restwerten ist generell nicht möglich.
    4. Gutscheine können nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden. Eine Anrechnung auf bereits erfolgte Online-Buchungen ist nicht möglich.
    5. Wertgutscheine aus dem Onlineshop können ausschließlich im Onlineshop eingelöst werden.
    6. Gutscheine sind übertragbar. Die BRE leistet mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Gutscheininhaber, welcher den Gutschein bei der BRE einlöst. Dies gilt nicht, wenn die BRE Kenntnis oder grob fahrlässig Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
  5. Schlussbestimmungen
  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der BRE. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Sitz der BRE.
  • Gemäß §26 des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen hin.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Falle eine Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.